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Meldepflicht innerhalb 24 Stunden
Schadenfälle sind der Geschäftsstelle oder einem der Verwaltungsmitglieder innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden. Es darf kein Tier ohne die Autorisation durch die Verwaltung der Pferdeversicherung Wigoltingen getötet werden (Ausnahme Unfälle, Notschlachtungen die durch den behandelnden Tierarzt verordnet wurden).
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| Wir bitten Sie zur Meldung des Schadensfalls unser offizielles Formular zu verwenden. Jeder Schadensmeldung ist zwingend ein tierärztliches Attest des behandelnden Tierarztes beizulegen, welches klare Angaben zur Erkrankung, oder dem Unfallhergang des Pferdes enthalten soll und mit Datum, Ort, Stempel und Unterschrift des Tierarztes versehen sein muss. Es werden ausschliesslich Pferde entschädigt, bei welchen aus dem
tierärztlichen Attest eine klare Krankheitsdiagnose und eine klare
Tötungsempfehlung durch den Tierarzt abgegeben wird. Jedes
tierärztliche Attest wird durch den technischen Experten der
Pferdeversicherung Wigoltingen Dr. med. Hanspeter Meier (UNI Bern)
überprüft.
| Der Versicherungsnehmer wird umgehend nach dem Entscheid
durch die Geschäftsstelle der Pferdeversicherung Wigoltingen über
allfällige Entschädigungsansprüche informiert.
Bei jeder Erkrankung des Pferdes ist unverzüglich der Bestandestierarzt beizuziehen und seinen Weisungen ist strikte Folge zu leisten. Bei Verenden eines Pferdes ausserhalb der Schweiz ist das offizielle Tierarztzeugnis noch mit einer Bestätigung der Polizei vor Ort über das Ableben des Pferdes zu ergänzen.
Bitte beachten Sie zu den Schadenfällen auch die AGB`s Artikel VIII
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