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Was wir versichern

Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel und Pferde...

Die Pferdeversicherung Wigoltingen versichert Einhufer (Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel und Pferde) im Alter von 1 Monat – 16 Jahre, wobei bei einem Eintrittsalter ab 14 Jahren und mehr, ein maximaler Versicherungswert von CHF 10'000.-- gilt. Ansonsten entspricht der maximal mögliche Versicherungswert CHF 25'000.-- , es gilt ein Mindestversicherungswert von CHF 2'000.--. Es sind nur Versicherungswerte in Tausenderschritten möglich. Der gewünschte Versicherungswert hat dem effektiven Gegenwert des Pferdes zu entsprechen. Die Versicherung kann jährlich ohne weiteres Gesundheitsattest durch den Tierarzt um max. CHF 2'000.-- erhöht werden. Ab dem 14. Altersjahr werden die versicherten Pferde durch die Verwaltung angemessen amortisiert. Ab dem 20. Altersjahr sind die Pferde prämienbefreit und bleiben mit einem Restwert von CHF 3'000.--Warmblutpferde, CHF 2'000.-- andere Grosspferderassen und CHF 1'000.-- Ponys, Kleinpferde und Esel in der Versicherung.



Ausgeschlossen von der Aufnahme in die Versicherung sind, kranke und gebrechliche Pferde, blinde und einäugige Pferde, Pferde die von anderen Versicherungen bereits ausgeschlossen wurden und von Besitzern die sich der schlechten Behandlung und Pflege der Tiere schuldig gemacht haben.

Bei trächtigen Stuten welche in der Pferdeversicherung Wigoltingen versichert sind, ist der Embryo ab dem 7. Trächtigkeitsmonat und das Fohlen bis einen Monat nach der Geburt mit der Stute ohne Aufpreis mitversichert (10% des Versicherungswertes der Stute oder bei Warmblutpferden mind. CHF 800.-- , für die anderen Grosspferderassen CHF 600.-- und für Ponys, Esel und Kleinpferde CHF 400.-- )

Das zu versichernde Pferd ist der Geschäftsstelle der Pferdeversicherung Wigoltingen mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis, gem. Vorlage der Pferdeversicherung und korrekt ausgefülltem Signalement sowie auf dem offiziellen Anmeldeformular schriftlich zu melden.

Versichert ist der Todesfall des Pferdes durch Unfall oder Krankheit, ein Schadenfall ist der Geschäftsstelle innerhalb von 24 Stunden nach Eintreten des Schadenereignisses auf dem offiziellen Schadenmeldungsformular schriftlich zu melden. Die Schadenfälle werden durch den technischen Experten der Pferdeversicherung Wigoltingen abschliessend beurteilt.
Die Entschädigung im Schadenfall beträgt 80% des versicherten Wert des Pferdes, allfällige Fleischerlöse gehen zu Gunsten des Pferdebesitzers.
Die Verwaltung der Pferdeversicherung Wigoltingen hat auch die Möglichkeit einen Minderwert für Pferde auszubezahlen, der max. 30% des versicherten Werts betragen darf, es besteht kein rechtlicher Anspruch des Versicherungsnehmer auf Auszahlung eines Minderwerts.

Es werden keine befristeten Policen abgeschlossen, die Prämien werden quartalsweise berechnet,und jährlich dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar – 31. Dezember, Policen die bis zum 30. November des Geschäftsjahres nicht schriftlich bei der Geschäftsstelle gekündigt wurden, verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Bitte lesen Sie unsere AGB`s durch.
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